Individuelle anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept
Lesezeit: 2 Minuten – Themen: Corona, individuelle anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept
Gewährleistung der Rechtssicherheit des Arbeitgebers
Friseurinnen und Friseure nehmen ihren Betrieb aktuell wieder auf. Die aufkommende Verzweiflung der Kundinnen und Kunden beim Blick in den Spiegel auf dem Weg zur 70er-Jahre-Frisur können Hairstylisten endlich wieder gekonnt entgegentreten. So mancher Selbstversuch wird „begradigt“.
Die ersten 10%. Richtschnur der BGW
Grundvoraussetzung ist die Einhaltung des Arbeitsschutzstandards. Ihre BGW hat einen Branchenstandard Friseurbetriebe, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk verabschiedet. Mit der Umsetzung dieser allgemeinen Empfehlungen der Berufsgenossenschaft – eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes – haben Sie die ersten 10% auf dem Weg zur Rechtssicherheit erfüllt!
Die 90%. Individuelle anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept
Die restlichen 90% umfasst die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Auflagen, sprich die individuelle betriebspraktische Durchführung einer angepassten anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung, ihre Dokumentation und die Umsetzung eines Hygienekonzeptes. Die Prüfbehörden (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz, Ordnungs- und Gesundheitsamt) kontrollieren die betriebsspezifische Umsetzung.
100%ige rechtssichere Umsetzung. Fast 0% zeitlicher Aufwand
Viele Salons sind bereits jetzt schon auf Wochen ausgebucht. Viele Friseure setzten ihre Mitarbeitenden in Schichten ein, um länger öffnen zu können und den Kundenstrom zu entzerren.
Aufwände zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und damit die Herstellung der Rechtssicherheit dürfen sich zeitlich nicht auf die Arbeit am Kunden auswirken.
Deshalb sorgt die Arbeit unserer Arbeitsschützer und Hygieniker dafür, dass Sie handlungs- und rechtssicher weiter durchstarten und zwar so, dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
0% finanzielle Aufwände
Unsere Leistungen werden zu 100% von der BAFA getragen. Im gesamten Prozess – inklusive der Unterweisung der Mitarbeitenden – entstehen Ihnen keine Kosten.
Deutscher Wertepreis des Mittelstandes