Betriebliches Eingliederungsmanagement. Erfahrene Beschäftigte halten.
BEM
Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, Vermeidung von Fehlzeiten, Reintegration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Pflichtprogramm für den Arbeitgeber. Er muss unter bestimmten Bedingungen erkrankten Beschäftigten ein Angebot zur
- Wiederherstellung, -erhaltung und
- Förderung der Arbeitsfähigkeit
machen.
Nicht immer verläuft ein Arbeitsleben planbar und gesund. Hinzu kommt der Wandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft, mit sich stetig verändernden Anforderungen an die Beschäftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, kann richtig umgesetzt jedoch mehr sein als eine lästige Pflicht. Betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt die Beschäftigten dabei, langanhaltende oder wiederkehrende Arbeitsunfähigkeiten (6 Wochen am Stück oder in Summe) zu überwinden und weiterhin ein bedeutender Teil des Betriebes zu bleiben.
Die Erfolgsfaktoren. Es lohnt sich!
Überzeugung, Sorgfalt und Kooperationsbereitschaft – aber auch Kreativität – spielen eine entscheidende Rolle. Die Gesundheit der Belegschaft zu erhalten und zu schützen bzw. sie schnellstmöglich wiederherzustellen heißt flexibel und fundiert handeln zu können. BEM-Lösungen sind so einzigartig wie Ihr wichtigster Erfolgsfaktor – der Mensch.
Welche Leistungen können enthalten sein?
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als steuerbaren Prozess, Führen von Eingliederungsgesprächen, Systematische Konfliktprävention durch Klärung von Verantwortlichkeiten und Rollen, Entwicklung geeigneter Verfahrensabläufe, Berücksichtigung der Datenschutzerfordernisse und Schweigepflicht, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation der BEM-Fälle
Wofür kann unsere externe Unterstützung hilfreich sein?
Kleine und mittlere Betriebe nutzen bisher kaum systematisch das Potenzial eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Hierfür gibt es nicht „das Patentrezept“, wodurch sich individuelle Lösungen und Möglichkeiten ergeben, um ein solches Konzept auf die betriebsspezifischen Bedarfe auszurichten.
- Frühzeitiges Erkennen von Handlungsbedarfen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes
- Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten
- Erkennen und Nutzen möglicher Rehabilitations- und Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Versicherungsträger (GKV, BG, Unfallkasse, Rentenversicherung)
- Schaffung von Transparenz und Akzeptanz innerhalb der Belegschaft
Info. Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet ein BEM anzubieten?
Ja. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet länger erkrankten Beschäftigten ein BEM anzubieten. Erfolgt dies nicht und kündigt der Arbeitgeber krankheitsbedingt kann ein Gericht dies als unverhältnismäßig und somit unwirksam einstufen.