Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine Gesundheitsbefragung. Von „Mythen“ und falschen Annahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Dieser Artikel ist Teil 1 der zweiteiligen Serie zum Thema „Wissenschaftlich validierte GBpsych mit youCcom bietet die Grundlage für optimales Leistungs-Konzept aus Krankenkassen- und Unternehmenssicht“. Unter der Überschrift „Psychische Gefährdungsbeurteilung als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagement betriebliches Gesundheitsmanagement BGM“ nimmt er eine Differenzierung der Inhalte und Zielsetzungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, eines strategischen BGM und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Steigen Sie nicht mit falschen Annahmen in ein GBpsych-Projekt ein, vermeiden Sie Fehlinvestitionen oder reduzieren Sie zumindest Mehrfachaufwände!
Teil 2 nimmt eine Rollenabgrenzung vor. Er geht auf die wichtige Rolle der Krankenkassen im Rahmen der Maßnahmen, aber auch im Rahmen des Gesamtprojektes ein und klärt die Rolle von Betriebsmedizinern und anderen wichtigen Akteuren im Gesamtprozess. Er zeigt auf wie wichtig der Schulterschluss aller Parteien im Sinne leistungsfähiger Unternehmen und zufriedener Mitarbeitenden ist.
Psychische Gefährdungsbeurteilung als Teil des BGM. Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement?
Für alle Arbeitgeber ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit der Ableitung und nachhaltigen Umsetzung gezielter Maßnahmen im Arbeitsschutzgesetz verpflichtend festgeschrieben. Die Ergebnisse ihrer Wirksamkeitsprüfung werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert und überwacht.
Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM ist die bewusste Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und im Sinne der Prävention zu erhalten.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine Gesundheitsbefragung im BGM
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine „Gesundheitsbefragung“ Ihrer Beschäftigten. Eine solche Sichtweise greift deutlich zu kurz und vernachlässigt alle strategischen Elemente der Organisationsentwicklung und Personalentwicklung im Betrieb. Dies erschließt sich allein beim ersten Blick auf die Inhalte.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung wirft einen Blick auf die Arbeitsbedingungen, sprich alle Einflüsse, die auf einen Arbeitsplatz einwirken:
- Arbeits-Aufgabe (z.B. Ausmaß an Verantwortung, Rückmeldungen),
- Arbeits-Organisation (z.B. Länge/Lage Arbeitszeit, Zuständigkeiten, Prozessabläufe, Zielkonflikte),
- soziales Umfeld (z.B. Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kollegen, Kunden),
- Arbeits-Umgebungsbedingungen (z.B. Klimabedingungen, ergonomische Gestaltung).
youCcom blickt zudem darauf, wie Mitarbeitenden und Führungskräfte mit diesen Arbeitsbedingungen umgehen (können), d.h. auf die
- Kernfaktoren gesunder Führung sowie die
- organisationale Resilienz (Vorhersagbarkeit von z.B. Ereignissen/Entwicklungen, Handhabbarkeit von z.B. schwierigen Situationen sowie die Bedeutsamkeit der Arbeit).
Weitere wichtige Elemente werden in Erweiterungsmodulen zu den Themen Homeoffice, Corona, Kliniken und anderen berücksichtigt.
GBpsych ist kein Gesundheitsbarometer
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung schaut auf die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und wie Menschen damit umgehen.
Informationen zum Gesundheitsverhalten der Belegschaft wie zum Beispiel zu den Bereichen Ernährung, Schlaf, Bewegung und dem Gesundheitszustand, also bspw. zu körperlichen Beschwerden sind nicht Bestandteil und dienen weder der Ermittlung noch der Beurteilung der psychischen Belastung durch Arbeitsbedingungen. Sie erheben die Folgen (dauerhafter) Fehlbelastungen. Somit können sie bei der Auswahl von Angeboten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) helfen.
Belastungsfolgen (also eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Beschäftigten als Folge psychischer Fehlbeanspruchung) zu erfragen ist aus datenschutzrechtlichen Aspekten und im Sinne der Anonymität und somit auch der Validität der Ergebnisse ein schwieriges, weil sensibles Thema.
Welche BGF-Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, um die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu verbessern und gezielt die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken kann nur eine wissenschaftlich validierte quantitative und qualitative Analyse Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aufzeigen.
Diese ermöglicht die klare Differenzierung zwischen bspw. organisatorischen Maßnahmen und BGF-Maßnahmen. Nur aus Sicht der betrieblichen Gesundheitsförderung auf Themen zu sehen, vernachlässigt nicht nur die eigentliche Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes.
Es bedeutet bildlich gesprochen und überspitzt formuliert, dass eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens davon abhängig macht, ob seine Experten, Leistungs- und Know-how-Träger an einer Rückenschule teilnehmen.
BGF nur Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsmanagement BGM – keine gesetzliche Verpflichtung Betriebliches Gesundheitsmanagement
Im Gegensatz zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind die betriebliche Gesundheitsförderung und entsprechende Interventionsmaßnahmen eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die durch Krankenkassen gefördert wird. Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM ist auf einer höheren Ebene angesiedelt und BGF ist ein Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM, neben dem Arbeitsschutz sowie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Nur für die beiden letztgenannten besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Großes ABER – wissenschaftlich validierte psychische Gefährdungsbeurteilung mit youCcom bietet die Grundlage für optimales Leistungs-Konzept aus Krankenkassen- und Unternehmenssicht
Jetzt kommen wir zum großen „ABER“! Die gesetzliche Anforderung für 3,27 Millionen Unternehmen und jeden einzelnen Unternehmenslenker und Entscheider bietet die Grundlage für ein optimales Leistungs-Konzept aus Krankenkassen– und Unternehmenssicht.
Dazu mehr im Beitrag „youCcom und Ihre Krankenkasse – Gewinnung, Bindung und Erhaltung von Talenten, Fachkräften und Knowhow-Trägern auf der Basis eines optimalen Leistungs-Konzeptes aus Krankenkassen und Unternehmenssicht!“. Nutzen Sie Betriebliches Gesundheitsmanagement und die GBpsych strategisch.