Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Lesen Sie alles zur wichtigen Rolle des Betriebsarztes im Rahmen des Gremiums zur GBpsych – alles zum Betriebsarzt Gefaehrdungsbeurteilung psychischer Belastung/ Arbeitsmediziner Gefaehrdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Die Arbeitsmedizinerin bzw. der Arbeitsmediziner führt Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sprich der Vorbeugung und Früherkennung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen von Mitarbeitenden, durch. Wichtig ist hierbei die Zusammenarbeit der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihre bzw. seine Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit von Beschäftigten.

Sachverstand und wichtige Informationen in den Prozess einbringen

Der Sachverstand der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte spielt auch in der Arbeit des Entscheidungs- und Steuerungsgremiums im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych eine wichtige Rolle.

Durch ihre Aufgaben im Arbeitsschutz der Organisation – wie die Beratung in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes sowie Untersuchungen und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsbedingungen -können sie wichtige Informationen in den Prozess einbringen. Wichtig sind hierbei das gezielte Einbringen fachlicher Kompetenz aus der Arbeitsmedizin und die Rollenklarheit.

Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Karsten Steffgen, CEO, youCcom smartLion bringt es auf den Punkt:

„Unsere Projekte zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych zeichnen sich alle durch ein exzellentes Zusammenspiel der Fachverantwortlichen und der Kompetenzträger aus. Davon lebt der Prozess. Deshalb sind unsere Projekte so hocheffektiv. Dieses Zusammenspiel zu gewährleisten, Information durch bspw. unsere Softwarelösungen gezielt zur Verfügung zu stellen und Abstimmungsprozesse zu beschleunigen – darin liegt eine unserer Kernkompetenzen.

Im zehnwöchigen Kernprozess entlasten wir alle Fachverantwortlichen maximal. In aller Regel brauchen wir die Mitglieder des Entscheidungs- und Steuerungsgremiums insgesamt nur rund 6 Stunden. Deshalb laufen unsere Projekte auch effizient parallel zu anderen Projekten oder stellen – denn schließlich besteht für die GBpsych eine gesetzliche Verpflichtung – den „zentralen Handlauf“ für andere Projekte dar.“

Gerade in größeren Projekten sehen sich Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner explizit nicht in der durchführenden Rolle. Ihre Rolle ist eine begleitende. Angebote zur arbeitsmedizinischen Betreuung beinhalten den Punkt „Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen“, aber kein erfahrener Experte der Arbeitsmedizin sieht seine Rolle in der Planung oder gar in der Durchführung. Wenn doch, dann – salopp formuliert – genau einmal und zwar, weil sie oder er den Aufwand der Arbeit unterschätzt hat.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben eine vertrauensvolle Rolle im Unternehmen. Sie haben eine hohe fachliche Expertise in ihren Kernthemen der Arbeitsmedizin. Sie sind zu Recht gefragt und mit ihren Themen „am Anschlag“.

Effiziente Zusammenarbeit zwischen youCcom und dem Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Eine erfahrene Arbeitsmedizinerin bzw. ein Arbeitsmediziner wird ihre bzw. seine Expertise in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und gerade im Bereich der späteren Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen einbringen.

Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Sie bzw. er wird sich allerdings weder den Hut des Kommunikationsexperten aufsetzen, nicht den des Prozessmanagers, nicht den des Modell- oder Methodenexperten im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie und schon gar nicht den des Statistikers. Er oder sie vertritt die Perspektive der Arbeitsmedizin im interdisziplinären Zusammenspiel.

Adam Smith hat die Arbeitsteilung in Unternehmen „erfunden“. Daher gilt auch für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gilt die eiserne Regel „Experten statt Experimente“. Diesem Grundsatz nicht zu folgen, heißt Geld und zeitliche Ressourcen zu verschwenden. Das weiß jeder Experte und vor allem jede Unternehmerin und jeder Unternehmer.

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Bleibt nur eine Frage:
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