Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die Rolle der Arbeitsmediziner bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Professioneller Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen ist eine interdisziplinäre Aufgabe – eine Kooperation kompetenter Experten. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wirken Prozessmanager, Organisationsentwickler, Arbeitsschützer und Betriebsärzte mit ihrem Fachwissen im Sinne der Organisation und ihrer Mitarbeiter zusammen.

Der Betriebsarzt vertritt die Perspektive der Arbeitsmedizin im interdisziplinären Zusammenspiel mit der Arbeitssicherheit und der Arbeitspsychologie.

Gesund, geschützt, gefördert. Experten im Dreiklang zur Gewinnung, Bindung und Erhaltung von Talenten und Fachkräften

Arbeitsmediziner wissen um ihren Expertenstatus in ihren Kernthemen. Als Spezialisten setzen sie auf andere Experten, denn kein verantwortungsvoller Experte verschwendet Energie an etwas, das außerhalb seiner eigentlichen Kompetenz liegt.

Gerade in größeren Projekten sehen sich Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner explizit nicht in der durchführenden Rolle. Ihre Rolle ist eine begleitende.

Sie bzw. er wird sich weder den Hut des Kommunikationsexperten aufsetzen, nicht den des Prozessmanagers, nicht den des Modell- oder Methodenexperten im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie und schon gar nicht den des Statistikers oder Softwareproviders.

Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Sachverstand und wichtige Informationen in den Prozess einbringen

Der Sachverstand der Arbeitsmediziner spielt auch in der Arbeit des Steuerungsgremiums im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych eine wichtige Rolle.

Durch ihre Aufgaben im Arbeitsschutz der Organisation – wie die Beratung in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes sowie Untersuchungen und arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsbedingungen – können sie wichtige Informationen in den Prozess einbringen. Wichtig sind hierbei das gezielte Einbringen fachlicher Kompetenz aus der Arbeitsmedizin und die Rollenklarheit.

Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Handschlag

Karsten Steffgen, CEO, youCcom smartLion bringt es auf den Punkt:

„Unsere Projekte zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung GBpsych zeichnen sich alle durch ein exzellentes Zusammenspiel der Fachverantwortlichen und der Kompetenzträger aus. Davon lebt der Prozess. Deshalb sind unsere Projekte so hocheffektiv. Dieses Zusammenspiel zu gewährleisten, Information durch bspw. unsere Softwarelösungen gezielt zur Verfügung zu stellen und Abstimmungsprozesse zu beschleunigen – darin liegt eine unserer Kernkompetenzen.

Im zehnwöchigen Kernprozess entlasten wir alle Fachverantwortlichen maximal. In aller Regel brauchen wir die Mitglieder des Entscheidungs- und Steuerungsgremiums insgesamt nur rund 6 Stunden. Deshalb laufen unsere Projekte auch effizient parallel zu anderen Projekten oder stellen – denn schließlich besteht für die GBpsych eine gesetzliche Verpflichtung – den „zentralen Handlauf“ für andere Projekte dar.“

Angebote zur arbeitsmedizinischen Betreuung beinhalten zwar den Punkt „Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen“, aber kein erfahrener Experte der Arbeitsmedizin sieht seine Rolle in der Planung oder gar in der Durchführung. Wenn doch, dann – salopp formuliert – genau einmal und zwar, weil sie oder er den Aufwand der Arbeit unterschätzt hat.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben eine vertrauensvolle Rolle im Unternehmen. Sie haben eine hohe fachliche Expertise in ihren Kernthemen der Arbeitsmedizin.

Effiziente Zusammenarbeit zwischen youCcom und dem Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Eine erfahrene Arbeitsmedizinerin bzw. ein Arbeitsmediziner wird ihre bzw. seine Expertise in den Prozess und gerade im Bereich der späteren Umsetzung von Maßnahmen im Unternehmen einbringen. Sie nutzen die Ergbnisse für ein gezielte arbeitsmedizinische Beratung.

Adam Smith hat die Arbeitsteilung in Unternehmen „erfunden“. Daher gilt auch für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung die eiserne Regel „Experten statt Experimente“. Diesem Grundsatz nicht zu folgen, heißt Geld und zeitliche Ressourcen zu verschwenden. Das weiß jeder Experte und vor allem jede Unternehmerin und jeder Unternehmer.

Mehr zum Thema Arbeitsmediziner Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfahren Sie im Rahmen unseres persönlichen Gespräches!

Erfahrene Arbeitsmediziner setzen auf Partner auf Augenhöhe!

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Der Betriebsärztliche Dienst ist für die Gesundheit und Prävention im Unternehmen zuständig.

Seine Aufgaben sind im Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, im Arbeitssicherheitsgesetz ASiG, der Konkretisierung durch die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV geregelt.

Arbeitsmedizinische Leistungen umfassen eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Dies beinhaltet unter anderem die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Beratung des Arbeitgebers in Bezug auf arbeitsmedizinische Aspekte und Unterstützung bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen.

Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist der Betriebsarzt Teil des Arbeitsschutzausschuss. Der ASA bespricht als Gremium die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb.

Die Aufgabe von Betriebsärzten liegt also nicht nur darin die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten. Sie begleiten Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Unfallvermeidung in allen Themen des Gesundheitsschutzes. So beraten sie den Arbeitgeber bzw. die verantwortlichen Personen z.B. bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • der Beschaffung technischer Arbeitsmittel, der Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen,
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen, arbeitshygienischen Fragen,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels, der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess.

Sie wirken bei der Gefährdungsbeurteilung mit. Bei einer bspw. Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung festgestellte Mängel teilen sie mit und schlagen Maßnahmen zur Beseitigung vor. Betriebsärzte untersuchen die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, werten diese aus und schlagen Schritte zur Verhütung vor. Sie wirken darauf hin, dass sich die Mitarbeitenden gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verhalten.

Ein Betriebsarzt hat eine Facharztausbildung (Facharzt für Arbeitsmedizin) absolviert. Sie umfasst

  • übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Arbeitsmedizin (Gesetze, Verordnungen, betriebliche Strukturen und Prozesse, u.a.),
  • Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen,
  • die Primärprävention,
  • Sekundärprävention (Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorge),
  • Tertiärprävention (Rehabilitation) sowie
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten,
  • Arbeitstoxikologie und Umweltmedizinische Risikofaktoren.

Auch die Grundlagen zum Thema Arbeit und psychische Gesundheit sowie zum Komplex Betriebliches Gesundheitsmanagement werden vermittelt.

Heutzutage unterstützen die Arbeitsmediziner viele Unternehmen zunehmend dabei, im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechende Konzepte für den Arbeitsalltag auszuarbeiten.