Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion zum gemeinsamen und abgestimmten Präventionshandeln von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Sie wurde 2008 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.

Als Kernelemente der GDA gelten nationale Arbeitsschutzziele, ein abgestimmtes Vorgehen im Beratungs- und Überwachungshandeln sowie die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerkes. Gesteuert wird die GDA von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), in der neben dem Bund, den Ländern und den Unfallversicherungsträgern auch die Sozialpartner vertreten sind.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie und das Schwerpunktthema Psychische Belastung bei der Arbeit

In der dritten GDA-Periode ab 2022 steht das abgestimmte Vorgehen im Vordergrund, um das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten – Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ zu erreichen. Inhaltlich stehen neben dem Schwerpunktthema Psychische Belastung die beiden Themen Muskel-Skelett-Belastungen und Krebserzeugende Gefahrstoffe im Fokus. 200.000 Betriebsbesichtigungen sollen bis 2025 durchgeführt werden.